§ 21 Amtszeiten und Wahlperioden
21.1 Die Amtszeit der nach § 15.4 gewählten Personen beträgt mit Ausnahme der Rechnungsprüfer vier Jahre. Wiederwahl ist möglich, es sei denn, eine solche ist durch diese Satzung ausgeschlossen.
21.2 Das Amt endet durch Rücktritt, Tod oder Abwahl. Das Amt endet ferner mit dem Zeitpunkt, in dem der Gewählte keinem unmittelbaren Mitglied des Bezirks mehr angehört.
21.3 Ein Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand oder zu Protokoll einer Organ- oder Ausschusssitzung des Bezirkes erklärt werden, und ist nicht widerrufbar. Während eines Ausschlussverfahrens des Bezirks gegenüber einem Präsidiumsmitglied ruht dessen Amtstätigkeit.
21.4 Scheidet ein Gewählter vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist ein Nachfolger auf dem nächsten ordentlichen Delegiertentag für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen zu wählen. Bei Bedarf kann das Präsidium das Amt für die Übergangszeit kommissarisch besetzen.
21.5 Sollte durch das Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern (§ 20) die Vertretungsberechtigung des Bezirks nicht mehr gewährleistet sein, ist vom verbleibenden Vorstandsmitglied unverzüglich ein außerordentlicher Bezirksdelegiertentag einzuberufen.
21.6 Die nach 15.4 zu wählenden Personen teilen sich in vier Gruppen auf, von denen auf jedem ordentlichen Bezirksdelegiertentag die Mitglieder einer Gruppe zu wählen sind.
21.6.1 Gruppe 1 besteht aus: Präsident, Damenleiter, stellvertretender Jugendleiter, Pressewart, Referent Gewehrschießen und Kassenprüfer A. Die Amtszeit der Gruppenmitglieder endet mit dem Bezirksdelegiertentag 2019.
21.6.2 Gruppe 2 besteht aus: Vizepräsident A, Schriftführer, Referent Wurfscheibenschießen, Referent Pistolenschießen, Referent Mitgliederverwaltung, stellvertretender Schatzmeister und Kassenprüfer B. Die Amtszeit der Gruppenmitglieder endet mit dem Bezirksdelegiertentag 2020.
21.6.3 Gruppe 3 besteht aus: Vizepräsident B, Sportleiter, Jugendleiter, stellvertretender Damenleiter, Referent Vorderladerschießen und Kassenprüfer C. Die Amtszeit der Gruppenmitglieder endet mit dem Bezirksdelegiertentag 2021.
21.6.4 Gruppe 4 besteht aus: Schatzmeister, Pressewart, stellvertretender Schriftführer, Referent Bogenschießen, Referent für Lehrwesen, Rundenwettkampfleiter und Kassenprüfer D. Die Amtszeit der Mitglieder dieser Gruppe endet mit dem diese Satzung verabschiedenden Bezirksdelegiertentag des Jahres 2018. Die Amtszeit der neu oder wiedergewählten Mitglieder dieser Gruppe endet mit dem Bezirksdelegiertentag 2022.