Beantragung Bedürfnisbescheinigung
Liebe Sportfreunde,
ab dem 1. Januar 2025 übernimmt der Nordwestdeutsche Schützenbund e.V.
(NWDSB) zentral die Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen für
Sportschützen. Der NWDSB stärkt damit seinen Service und sorgt für eine
einheitliche, effiziente und moderne Antragsbearbeitung.
Der Ablauf ist einfach und zeitsparend: Antragsteller erfassen ihre
Daten online über die digitale Plattform NESPOR. Anschließend wird das
erzeugte Antragsformular unterschrieben, vom Verein bestätigt und
zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim NWDSB eingereicht.
Bezirke sind an diesem Verfahren nicht mehr beteiligt.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Dank der zentralen Bearbeitung durch
den NWDSB profitieren Mitglieder von einem klar strukturierten
Verfahren, das eine schnellere, verlässlichere und transparentere
Bearbeitung der Aufträge verspricht. Der digitale Ansatz macht die
Antragstellung moderner und benutzerfreundlicher.
Alle Details, der genaue Ablauf, Hinweise, Formulare und weitere
Informationen finden sich auf unserer Website unter Infothek →
Waffenrecht, dieser Link führt direkt dorthin:
https://nwdsb.de/index.php/waffenrecht
Anträge nach dem bisherigen Verfahren werden wir bis 20. Januar noch
abarbeiten, solange die Bescheinigung des Bedürfnisses bis 17.12.2024
beantragt worden ist.