Beantragung Bedürfnisbescheinigung

Liebe Sportfreunde,

 

ab dem 1. Januar 2025 übernimmt der Nordwestdeutsche Schützenbund e.V.

(NWDSB) zentral die Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen für

Sportschützen. Der NWDSB stärkt damit seinen Service und sorgt für eine

einheitliche, effiziente und moderne Antragsbearbeitung.

 

Der Ablauf ist einfach und zeitsparend: Antragsteller erfassen ihre

Daten online über die digitale Plattform NESPOR. Anschließend wird das

erzeugte Antragsformular unterschrieben, vom Verein bestätigt und

zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim NWDSB eingereicht.

Bezirke sind an diesem Verfahren nicht mehr beteiligt.

 

Die Vorteile liegen auf der Hand: Dank der zentralen Bearbeitung durch

den NWDSB profitieren Mitglieder von einem klar strukturierten

Verfahren, das eine schnellere, verlässlichere und transparentere

Bearbeitung der Aufträge verspricht. Der digitale Ansatz macht die

Antragstellung moderner und benutzerfreundlicher.

 

Alle Details, der genaue Ablauf, Hinweise, Formulare und weitere

Informationen finden sich auf unserer Website unter Infothek →

Waffenrecht, dieser Link führt direkt dorthin:

https://nwdsb.de/index.php/waffenrecht

 

Anträge nach dem bisherigen Verfahren werden wir bis 20. Januar noch

abarbeiten, solange die Bescheinigung des Bedürfnisses bis 17.12.2024

beantragt worden ist.