Ausbildung Waffensachkunde
gem. § 7 Abs. 1 WaffG

Ausbildungsinhalt

Wir unterrichten u.a.:

Waffenrechtliche Grundlage, Beschussrechtliche Grundlagen, Notwehr und Notstand, Waffentechnische Grundlagen, Handhabung von Schusswaffen u.v.m.

Voraussetzungen



Ihr solltet 18 Jahre als sein, also volljährig!
Mitglied in einem Schützenvereins innerhalb des Deutschen Schützenbundes

Vor Ort:



Beim gastgebenden Verein könnt Ihr für kleines Geld hervorragendes Essen und Getränke erhalten!
Bitte Schreibunterlagen mitgringen!


Allgemeines

Die Ausbildung umfasst 30 UE zu jeweils 45 Minuten und wird durch eine Prüfung gem. § 7 Abs. 1 WaffG abgeschlossen.

Der Waffensachkunde-Lehrgang ist die Einstiegsqualifikation und Voraussetzung für weitere Lehrgangsangebote des Nordeutschen Schützenbundes (NWDSB) im Auftrag des Deutschen Schützenbundes (DSB), wie die Schießsportleiter-Ausbildung und/oder die Ausbildung zur Jugend-Basis-Lizenz (JuBaLi).

Die Waffensachkundeausbildung versetzt den Schützen in die Lage, die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation für Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition zu erlangen.

Sie ist ebenfalls erforderlich für verantwortliche Aufsichtspersonen auf Schießstätten für "Feuerwaffen". Deshalb werden die Lehrgänge Waffensachkunde und Standaufsicht im NWDSB nur im "Paket" angeboten.

Für Schießstätten von Druckluftwaffen gelten gesonderte Regeln auch ohne Waffensachkunde!


Lehrgangsgebühren

55,--€


Änderungen vorbehalten inkl. Schulungsunterlagen, Lizenz und Prüfungsgebühr

Die Lehrgangsgebühr wird den Bezirksschützenverband Bremerhaven-Wesermünde eingezogen

Die Anmeldung hat in schriftlicher Form mit dem Anmeldformular auf dem Postweg zu erfolgen!

Ausschließlich nur an:

Anschrift: Bernd Kabelitz (Referent Ausbildung), Fuchsweg 18 in 27607 Geestland

Allgemeines:

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 begrenzt. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der schriftlichen Meldungen.
Meldungen, die nach dem Meldeschluss eingehen, können nur berücksichtigt werden,
wenn die max. Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist.

Die Mindestteilnehmerzahl ist auf 15 Personen festgesetzt.